Die Stadtrandsiedlung Malchow

Stadtrandsiedlung Malchow - Zahlen und Geschichte

 

Die Stadtrandsiedlung Malchow ist ein Ortsteil des Bezirks Pankow in Berlin. Sie grenzt im Süden an den Ortsteil Weißensee, im Westen an die  Pankower Ortsteile Heinersdorf und Blankenburg, im Osten an den Stadtbezirk Lichtenberg mit seinen Ortsteilen Hohenschönhausen und Malchow, sowie im Norden an den Ortsteil Karow in Pankow und den Landkreis Barnim im Bundesland Brandenburg.

Seit der Neuordnung der Stadtbezirke von Berlin im Jahr 2001 gehört die Stadtrandsiedlung Malchow zum Bezirk Pankow, der alte Ortskern von Malchow jedoch zum Bezirk Lichtenberg.

 

Die eigentliche Stadtrandsiedlung befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils. Der Rest des Ortsteils besteht aus der Kleingartenanlage "Märchenland", einem 2005 eröffneten Golfplatz, Wiesen und Feldern. Letztere bilden den größten Teil der Gesamtfläche von rund 5,7 km².

In den 453 Parzellen der Siedlung wohnen 1135 Einwohner ( Stand Juni 2016 ). Damit ist die Stadtrandsiedlung Malchow mit 200 Einwohnern/km² nach  Blankenfelde der am dünnsten besiedelte Ortsteil der Stadt Berlin.

Die zum Teil einmaligen Straßennamen in unserer Siedlung fußen auf Orten und Gestalten aus der nordischen und germanischen Mythologie und Heldensagen.

 

Der Bau der Stadtrandsiedlung Malchow begann 1934 mit dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise als sogenannte Erwerbslosen- und Kurzarbeitersiedlung. Ziel war es, sozial Schwachen kostengünstigen Wohnraum anzubieten. Auf den zwischen 700 - 1500 m² großen Grundstücken war Obst- und Gemüseanbau und Kleintierhaltung zur Eigenversorgung vorgeschrieben.

Die typischen Kleinsiedlungshäuser in Form von Doppelhäusern waren zu dieser Zeit gegenüber anderen Modellen die kostengünstigste Variante. Die Größe war auf die damaligen Bedürfnisse einer 4 bis 6-köpfigen Familie ausgelegt. Um eine Siedlerstelle zu erhalten, mussten die Siedler zwischen 1000 und 4000 Stunden Selbsthilfe leisten. Dafür bekamen sie ihre Stellen dann zur Miete oder Pacht und erwarben einen Anspruch auf Übertragung in Erbbau- bzw Erbpachtrecht.

 

Von Kriegsende bis heute nahm die landwirtschaftliche Nutzung und die Kleintierhaltung in der Siedlung immer weiter ab. Statt dessen wurden durch Umnutzung der Nebengebäude und Anbauten nach hinten, entlang der Grundstücksgrenze, die Wohnflächen erweitert, Bäder und WC eingebaut. Auch Garagen finden jetzt ihren Platz auf den Grundstücken.

Um den baulichen Charakter der Stadtrandsiedlung Malchow mit seinen typischen Merkmalen aber weiter zu bewahren, wurde im Juli 1998 eine Erhaltungsverordnung erlassen. Diese regelt bis heute die Grundsätze von Baumaßnahmen und Umgestaltungen der Wohngebäude und Grundstücke in der Siedlung.

 

(c) DAgH 04.04.2017

 

 

Zusätzlich verweisen wir auf:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Stadtrandsiedlung_Malchow

 

 

 

ErhaltungsVerordnung SRS Malchow
Hier finden Sie als als offiziellen Download den kompletten, 1998 in Papierform, erschienenden Kriterienkatalog für die Stadtrandsiedlung Malchow, der bis heute uneingeschränkt Gültigkeit hat. Für weiterführende baurechtliche Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Bauamt:

BAUAMT
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Bauberatung / Einzelvorhaben
Stadt Stapl 213

Frau LINK (Nachfolgerin für Frau BORNER)

Dienstgebäude:
Storkower Str. 97, 10407 Berlin
Zimmer 413
e-Mail: Grit.Link@ba-pankow.berlin.de
Tel.: (030) 90295 3583
Fax: (030) 90295 3411
Kriterienkatalog Malchow.pdf
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